Pilotprojekt: Steuerbescheid ohne Steuererklärung 2026
Das Ende der Steuererklärung?
Jedes Jahr wieder steht die für viele Bürger ungeliebte Pflicht der Steuererklärung an. Belege suchen (und hoffentlich finden), sortieren und alles in das Formular oder die Eingabemaske eintragen. Trotz einiger Erleichterungen, wie dem Abruf bereits elektronisch übermittelter Daten, für viele immer noch eine große Hürde. Zwischen Beruf, Familie und Hobbys muss irgendwie Zeit freigeschaufelt werden. Einfacher ist es, wenn ein Steuerberater mit der Erstellung der Erklärungen beauftragt wird, dann müssen nur die relevanten Unterlagen und Informationen bereitgestellt werden.
Pilotprojekt: Steuerbescheid ohne Steuererklärung
Doch Hilfe naht! Auch für diejenigen, die ihre Steuererklärung selbst erstellen. In einem Pilotprojekt sendet das Finanzamt Kassel jetzt ausgewählten Steuerpflichtigen einen Vorschlag für den Steuerbescheid 2024 zu, ohne dass diese vorab eine Steuererklärung abgeben mussten.
Die Steuerpflichtigen wurden für dieses Pilotprojekt anhand bestimmter Kriterien ausgewählt:
- Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung
- Steuerpflichtige werden nicht steuerlich vertreten (d. h. sie haben keinen Steuerberater)
- Steuerdaten liegen dem Finanzamt bereits elektronisch vor (z.B. Lohn, Rente, Versicherungen)
- Steuererklärung wurde nicht bis zum 31. Juli 2025 abgegeben
Statt einer Erinnerung oder Zwangsgeldandrohung werden die Vorschläge für eine Veranlagung versendet.
Hinweis: Die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung 2024 endete regulär am 31. Juli 2025. Wer einen Steuerberater mit der Erstellung beauftragt hat, hat bis zum 30. April 2026 Zeit.
Ablauf des Verfahrens
Die Steuerpflichtigen erhalten einen – rechtlich nicht bindenden – Vorschlag für den Steuerbescheid 2024. Sind sie damit einverstanden, müssen die Steuerpflichtigen nichts tun. Sie erhalten nach vier Wochen einen Steuerbescheid auf Grundlage dieses Vorschlags.
Wichtig: Erst auf Grundlage des später ergehenden Steuerbescheides sind Zahlungen zu leisten oder erhalten Steuerpflichtige Erstattungen vom Finanzamt.
Sind Änderungen oder Ergänzungen, beispielsweise zusätzliche Werbungskosten, Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen, notwendig, können diese innerhalb der 4-Wochen-Frist über das Elster-Portal formlos an das Finanzamt übermittelt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, den Vorschlag abzulehnen und eine eigene vollständige Steuererklärung abzugeben. Wurden weitere Einkünfte erzielt, über die das Finanzamt bislang keine Kenntnis hatte, ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtend.
Hinweis: Gegen einen auf Grundlage des Vorschlags bzw. unter Berücksichtigung der Änderungen oder Ergänzungen ergehenden Steuerbescheid kann innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Bescheids Einspruch eingelegt werden.
Bei Erfolg des Pilotprojektes ist von einer Ausweitung in ganz Hessen bzw. ganz Deutschland und auch auf andere Zielgruppen auszugehen.
Amtsveranlagung für Auslandsrentner und vereinfachte Steuererklärungen für Inlandsrentner
Ganz neu ist der Gedanke des hessischen Finanzministeriums zur Vereinfachung nicht. Bereits heute führt das Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern zentral für alle Auslandsrentner eine Amtsveranlagung durch, sofern sich diese auf einem speziellen Antwortschreiben damit einverstanden erklärt haben. Auch hier entfällt die Abgabe einer Einkommensteuererklärung.
Keine komplette Amtsveranlagung, aber eine deutlich vereinfachte Steuererklärung, ist für Rentner in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen möglich. Durch eine zweiseitige „Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ können Rentner in diesen Bundesländern sich damit einverstanden erklären, dass das Finanzamt die Veranlagung auf Grundlage der bereits elektronisch vorliegenden Daten vornimmt. Im Formular werden lediglich Sonderausgaben, Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sowie außergewöhnliche Belastungen ergänzt.




