Die neue Aktivrente
Was geplant ist und wer davon profitiert
Manche Rentner können und möchten gern weiterarbeiten, um ihr Wissen weiterhin einzubringen und ihre Alterseinkünfte aufzubessern. Die geplante Aktivrente setzt genau hier an und macht den Zuverdienst attraktiver. Ab dem Jahr 2026 sollen bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat für Beschäftigte nach Erreichen der Regelaltersgrenze steuerfrei sein.
Wer könnte die Aktivrente ab 2026 in Anspruch nehmen?
Die Regelaltersgrenze ist das Alter, ab dem eine Person regulär in Rente gehen und die abschlagsfreie gesetzliche Altersrente beziehen kann. Sie liegt 2026 je nach Jahrgang zwischen 66 Jahren und zwei beziehungsweise vier Monaten. Konkret erreichen 1959 Geborene ihre Grenze mit 66 Jahren und zwei Monaten, 1960 Geborene mit 66 Jahren und vier Monaten. Ab diesem Zeitpunkt würde die Aktivrente für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen greifen. Der Rentenbeginn richtet sich wie üblich nach dem Geburtsmonat und startet zum Ersten des Folgemonats.
Die geplante Regelung
Der Gesetzentwurf sieht einen jährlichen Steuerfreibetrag von 24.000 für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor. Voraussetzung: Die Regelaltersgrenze ist erreicht und der Arbeitgeber zahlt Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. Mini-Jobber, aktive Beamte in ihrem Dienstverhältnis sowie Selbständige sind somit von der Aktivrente ausgeschlossen. Die Tätigkeit muss zwingend in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden. Der Freibetrag soll bereits direkt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden.
Wichtig: die Steuerfreiheit bedeutet nicht zugleich auch Sozialversicherungsfreiheit. Rentner sind zwar mit Beginn der Regelaltersrente in der Renten- und Arbeitslosenversicherung beitragsfrei, (ermäßigte) Kranken- und Pflegeversicherung sind aber weiterhin zu zahlen. Die teilweise Beitragsfreiheit gilt auch nur für den Arbeitnehmer, nicht für den Arbeitgeber.
Wie groß die potenzielle Zielgruppe ist, schätzen verschiedene Stellen unterschiedlich ein. Das Bundesfinanzministerium bzw. die Bundesregierung rechnet vorsichtig mit rund 168.000 Rentnern pro Jahr, die die Aktivrente in Anspruch nehmen würden. Dabei wird davon ausgegangen, dass von knapp 672.000 mehr als geringfügig Beschäftigten im Alter von 65 Jahren und älter eine Anzahl von 25 Prozent noch ab dem Regelrenteneintrittsalter von 67 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt oder durch die Aktivrente dazu angeregt wird.
Beispielberechnung für einen berufstätigen Rentner
Rentner R ist ledig und kinderlos und erhält eine monatliche Rente von 2.000 Euro. Die Beschäftigung erfolgt ab 2026 nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit 15 Stunden pro Woche zum gesetzlichen Mindestlohn (2026: 13,90 Euro). Die Höhe des Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird mit 2,9 Prozent unterstellt. Es liegt kein Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit vor.
Der monatliche Bruttolohn beträgt im Beispielsfall 903,50 Euro und liegt damit im Übergangsbereich. Es fallen daher für den Rentner nur reduzierte Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt 46,68 Euro an, sodass ein monatliches Nettoeinkommen von 856,82 Euro verbleibt. Ohne Aktivrente würde – abhängig von den persönlichen Steuermerkmalen – auf den Lohn Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag anfallen, die das Netto spürbar drücken könnten.
Aktivrente – auch für Arbeitgeber eine Alternative?
Für Arbeitgeber eröffnen sich mit der Aktivrente auch neue Gestaltungsmöglichkeiten in der Personalplanung, sollten ab 2026 vermehrt Arbeitnehmer, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, weiter beschäftigt werden.
Fortsetzung des o.g. Beispiels: Für den Arbeitgeber fallen für die Tätigkeit im Übergangsbereich im Vergleich zum Arbeitnehmer höhere Sozialversicherungsbeiträge an. Des Weiteren muss der Arbeitgeber die Arbeitgeberbeiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen, auch wenn der Arbeitnehmer versicherungsfrei ist. Für 2026 ergeben sich bei einem Bruttolohn von monatlich 903,50 Euro voraussichtlich SV-Beiträge in Höhe von insgesamt rund 200 Euro. Die Arbeitgeberkosten (ohne Umlagen) betragen damit rund 1.104 Euro monatlich.
Wird die gleiche Tätigkeit von zwei Mini-Jobbern mit jeweils 7,5 Stunden wöchentlich ausgeübt, ergibt sich jeweils ein Monatsbrutto von 451,75 Euro. Dazu kommen die Abgaben (ohne Umlagen) in Höhe von 15 Prozent Rentenversicherung, 13 Prozent Krankenversicherung und 2 Prozent Pauschalsteuer. Dies führt zu Arbeitgeberkosten von insgesamt 587,28 Euro pro Mini-Jobber und Monat; insgesamt also zu rund 1.174 Euro.
Damit wäre die Beschäftigung eines Altersrentners im Beispielsfall für den Arbeitgeber rund 70 Euro monatlich günstiger als die Beschäftigung von zwei Mini-Jobbern.
Pro und Contra der geplanten Aktivrente
Befürworter der geplanten Aktivrente argumentieren, diese senke gezielt die Steuerlast auf Arbeit im Alter und mache Weiterarbeit finanziell attraktiver. Unternehmen halten Know-how länger, entlasten Teams und überbrücken Personalengpässe.
Kritik an der geplanten Regelung kommt aus verschiedenen Richtungen. So wird der Ausschluss bestimmter Gruppen von Steuerpflichtigen kritisiert. In der Fachliteratur wird auch bemängelt, dass es mit der geplanten Regelung zu einer nicht gerechtfertigten Diskriminierung aufgrund des Alters komme. So werden identische Tätigkeiten mit gleich hohem Einkommen im Zweifelsfall ausschließlich aufgrund des Alters unterschiedlich besteuert. Dies könnte eine verfassungsrechtlich bedenkliche Benachteiligung bedeuten. Zudem bezweifeln Fachstimmen, dass die Nutzerzahl der Aktivrente groß genug ist, um den Fachkräftemangel merklich zu lindern.
Fazit
Die Aktivrente wäre für Unternehmen in der Lohnabrechnung leicht umsetzbar. Die Reichweite bleibt jedoch begrenzt, weil wichtige Gruppen außen vor sind.
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