Rentenbesteuerung - Zweite Prüfungswelle startet im September 2011

Finanzämter in Nordrhein-Westfalen prüfen alle Rentenbezugsmeldungen

 

Durch das Alterseinkünftegesetz hat sich seit 2005 die Besteuerung der Renten geändert. Bis 2005 mussten nur wenige Rentner Steuern zahlen, denn in vielen Fällen waren nicht einmal 30% der Rente steuerpflichtig. Ab 2005 sind mindestens 50% des Rentenbetrages zu versteuern. Wer in 2011 erstmals eine Rente bezieht, muss schon 62% der Rente versteuern.

Da alle Rentenversicherungsträger die Höhe der ausgezahlten Renten einmal jährlich in Form von sogenannten Rentenbezugsmitteilungen melden müssen, wissen auch die Finanzämter, welche Rentner hohe Renteneinkünfte haben. Seit dem Frühjahr 2010 stehen den Finanzämtern die Rentenbezugsmitteilungen der Jahre 2005 bis 2009 zur Auswertung zur Verfügung, seit März 2011 auch die für das Jahr 2010.

Die Bearbeiter der Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben dabei in einer ersten Prüfungswelle die Rentenbezugsmitteilungen mit den Steuererklärungen von rund einer Million Rentnern abgeglichen, die ihre Steuererklärungen für die Jahre 2005 bis 2009 abgegeben haben. Die Folgejahre werden in diesen Fällen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer überprüft.

Für September 2011 hat die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen eine zweite Prüfungswelle angekündigt. Nun sollen all diejenigen Rentner überprüft werden, die bisher keine Steuererklärung abgegeben haben. Wenn die Auswertung der Rentenbezugsmitteilungen ergibt, dass voraussichtlich Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben.

Aber auch wenn vom Finanzamt ein Schreiben kommt, das zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert, sollten Rentner keine Angst vor Nachzahlungen haben. In vielen Fällen können Rentner sogar mit einer Erstattung statt einer Nachzahlung rechnen. Rentner können ebenso Steuervorteile geltend machen wie Arbeitnehmer und Versicherungsbeiträge, Krankheitskosten und Aufwendungen für Handwerkerleistungen oder eine Haushaltshilfe absetzen. Speziell Senioren mit niedrigen Renten aber hohen Kapitalerträgen profitieren von einer Steuererklärung. Liegen die Guthabenzinsen oder Dividenden über dem Freibetrag von 801 EUR pro Person, behalten die Banken die 25%ige Abgeltungsteuer ein. Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung wird aber geprüft, ob der persönliche Steuersatz unter 25% liegt. Bei niedrigen Renteneinkünften ist dies in den meisten Fällen so. Zuviel einbehaltene Steuer wird dann erstattet.

Wer allerdings höhere Renten und noch weitere Einkünfte bezieht, muss mit Steuernachzahlungen rechnen und zusätzlich auch noch für jedes Jahr 6% Zinsen zahlen. Rentner, die für die vergangenen Jahre noch keine Steuererklärung abgegeben haben, sollten daher prüfen lassen, ob sie dazu verpflichtet sind.

Die ETL SFS GmbH, die sich auf die Beratung von Senioren spezialisiert hat, hilft Ihnen hier gern weiter. Mit einem persönlichen Steuercheck wird sofort geprüft, ob Steuerpflicht besteht und Steuererklärungen abzugeben sind - auch für die zurückliegenden Jahre.

(Stand: 08.09.2011)

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